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Marrekrite
Der Name Marrekrite ist den meisten Wassersportlern in Friesland, in ganz Holland, und außerhalb der Landesgrenzen ein bekannter Begriff. Die Stiftung ist ein Zusammenschluß von Behörden (Provinz und 21 Kommunen) und es ist sicher einmalig, daß eine behördliche Aktion so viel Anerkannung erworben hat.
ANLEGEPLÄTZE FÜR DEN WASSERSPORT
An sich ist das nicht mehr so erstaunlich, wenn man weiß, was die Vereinigung alles tut. Seit der Gründung 1957, sind im friesischen Wasserland viele Anlagen zur Erholung auf dem Wasser eingerichtet worden. Dies geschah im wasserreichen Teil Frieslands, das sich vom friesischen Teil des Lauwersmeer bis zur Grenze zu Overijssel und von Drachten bis Stavoren erstreckt. Am bekanntesten sind die vielen Anlegeplätze in diesem Gebiet. Große und kleine Anlegeplätze, mit oder ohne Spundwand bzw. Steg, oder mit einer Kombination dieser beiden. Hier kann man kostenlos anlegen, und was kostenlos ist, wird akzeptiert. Vor allem in dieser Zeit, in der für fast jeden Dienst bezahlt werden muß.
Man kann sagen, daß die Sonne umsonst aufgeht und scheint, daß der Wind noch nichts kostet und daß der Gebrauch der Marrekrite-Anlagen gebührenfrei ist. Die Anlegeplätze sind öffentliche Anlagen und somit für jedermann zugänglich. Zwar gibt es einige Verhaltensregeln, Verbote kommen darin jedoch nicht vor. Bei Verboten stehen den meisten Leuten nämlich die Haare zu Berge und weil "De Marrekrite" keine kennt, trägt dies zur allgemein Anerkennung bei.
Eine Einschränkung beim Anlegen ist, daß ein Platz maximal drei Tage lang besetzt werden darf. Wie gesagt, geht es hier um öffentliche Anlagen und es kann nicht sein, daß eine bestimmte Gruppe 'Wassersportler' einen Liegeplatz mit dem dazugehörigen Gelände für Wochen oder bisweilen Monate besetzt. Zu der Einschränkung gehört nicht nur die Drei-Tage-Regel, sondern auch die Regel, daß man innerhalb der ersten fünf Tage nicht an den Platz zurückkehren darf. Wassersportler die lieber liegen als fahren, müssen sich einen neuen Liegeplatz in mindestens 500 Meter Abstand suchen.
Damit die Anlegeplätze sauber bleiben, stehen vielerorts Container für Haushaltsabfälle bereit. An verschiedenen Stellen sind auch spezielle Glascontainer aufgestellt, damit dieser Abfall gesondert gesammelt werden kann.
Keinesfalls darf chemischer Abfall (z.B. Batterien oder ähnliches) in den Containern deponiert werden. Die Vermischung von Haushaltsabfällen mit chemischem Abfall hat zur Folge, daß bei der Leerung der Container große Probleme entstehen. Die Deponiekosten solcher Container sind gigantisch und das ist schade ums Geld. Mit etwas gutem Willen von Seiten der Benutzer sollten die Kosten der Dienstleistungen, die an sich schon hoch genug sind, überschaubar bleiben.
Wegen der Benutzerfreundlichkeit werden die Gelände regelmäßig gemäht. Es brauchen kein englischer Rasen zu werden, aber allzu langes Gras bleibt lange Zeit nass und lädt nicht dazu ein, das Gelände zu benutzen. Hunde werden immer öfter an Bord mitgenommen. Wir bitten die Besitzer, den Hund beim Ausführen anzuleinen und das Haustier davon abzuhalten, überall seine Geschäfte zu machen. Die Einrichtung der Liegeplätze und der hiermit verbundenen Abfallbeseitigung und dem Mähen, ist die Hauptaufgabe der Marrekrite.
VORKEHRUNGEN FÜR DEN KLEINEN WASSERSPORT
Das soll nicht heißen, daß die Vereinigung für andere Wassersportler keine Aufgaben übernommen hätte. So sind zum Beispiel in den letzten Jahren verschiedene Kanurouten entstanden. Kanus sind an sich praktische Fahrzeuge, man kann sie nämlich über Hindernisse hinüberheben. Zur Vereinfachung des Transports sind sog. "Klúnplakken" in den Routen eingerichtet worden.
Vor ungefähr zehn Jahren sind an fünf Stellen in der Provinz Anlagen für Surfer erstellt worden. Manche funktionieren noch optimal, andere werden kaum noch benutzt, weil die Zahl der (benutzten) Surfbretter drastisch abgenommen hat.
FAHRWEGE BAGGERN
Eine andere wichtige Aktivität ist das Ausbaggern der Fahrwege, die für das Freizeitvergnügen wichtig sind. Große Teile Frieslands weisen am Gewässerboden eine Torfschicht auf. Es ist oft die Rede von Bodensenkungen als Folge von sich setzenden Moorschichten durch Tiefentwässerung, in den Seen und Kanälen häuft der Schlamm sich jedoch immer wieder. Zur Erhaltung der Fahrmöglichkeiten und der Erreichbarkeit von Anlegeplätzen der Marrekrite ist ein regelmäßiges Ausbaggern jedoch unerläßlich.
Die Stiftung unterstützt das Ausbaggern der Freizeit-Fahrwege die zu den Kommunen gehören finanziell. Die provinziellen Fahrwege werden von der Provinz selbst instandgehalten.
Auch wenn das Geld für eine bestimmte Baggerarbeit oft längst zur Verfügung steht, kann häufig erst viel später mit dem Nassbagger, dem Saugbagger oder Schwimmkran begonnen werden. Vor allem die Deponie des ausgebaggerten Schlamms ist oft ein Problem. Wie sauber, oder besser wie verunreinigt dieser ist, bildet hierbei die zentrale Frage. Die aktuellen Umwelt-Verordnungen können zu erheblichen Verzögerungen führen. Trotzdem findet man in den meisten Fällen eine Lösung und der Fahrweg kann schließlich wieder auf die richtige Tiefe gebracht werden.
BRÜCKEN- UND SCHLEUSENBEDIENUNG
Ein Thema das nicht direkt mit der Marrekrite assoziiert wird, ist die Abstimmung der Bedienungszeiten der Brücken und Schleusen in Friesland. Die Stiftung selber hat keine Brücken, koordiniert jedoch die Bedienungszeiten zwischen den Brücken- und Schleusenwärtern der Provinz Friesland, den diverse Kommunen, den obersten Straßen- und Wasserbaubehörden und der Niederländischen Bahn. 1996 trat eine globale einheitliche Regelung in Kraft, wobei die Brücken und Schleusen in den Zeiten von:
- 09.00 - 12.00 Uhr - 13.00 - 16.15 Uhr und (Leeuwarden hat Pause von 16.00 -17.30 Uhr). - 17.15 - 19.00 Uhr bedient werden.
Für die Ein- und Ausgänge des IJsselmeers und der Wattensee sowie den benachbarten Brücken, außer Makkum, gilt als Endzeit nicht 19.00, sondern 20.00 Uhr.
Manchmal gilt auf einem Fahrweg auf dem auch Berufsschiffahrt fährt eine davon abweichende, meistens erweiterte Regelung. Bei Bedarf kann die Sportschiffahrt hiervon Gebrauch machen.
Die Bedienungsregelung von 9.00 - 19.00 (20.00) Uhr mit zwei Pausen von je einer Stunde gilt an allen Wochentagen in der Periode vom 1. April bis zum 1. November. Vor dem 1.4. und nach dem 31.10 kann nötigenfalls durch eine zentrale Telefonnummer die Brücke oder Schleuse auf Abruf bedient werden. Die zentrale Nummer lautet 058 29 25 888. Über diese Nummer werden die Wärter gebeten die Brücke oder Schleuse zu bedienen.
Die Angaben zur Brücken und Schleusenbedienung sind ohne Gewähr und ersetzen nicht die Einträge im Almanak. Gültige Schleusen- und Brückenöffnungszeiten können ausschließlich dem Almanak Teil 1 für das jeweilige Jahr entnommen werden.
INFORMATION
Neben den oben beschriebenen Aktivitäten gibt die Marrekrite auch Informationsbroschüren für die erholungssuchenden Skipper heraus. In großem Rahmen werden niederländisch- und deutschsprachige Broschüren verbreitet. Man kann sie sich bei Vermietungsbetrieben, Yachthäfen und dem VVV abholen.
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