ErholungsvereinigungDE MARREKRITE |
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(Sommer-Info Juli-Aug. 1997)
| Der Name Marrekrite ist bei den meisten Wassersportlern in Friesland, in ganz Holland, und außerhalb der Landesgrenzen ein bekannter Begriff. Die Erholungskörperschaft ist ein Zusammenschluß von Behörden (Die Provinz und 21 Kommunen) und es ist sicher einmalig, daß eine behördliche Instanz so viel Anerkannung bei den fahrenden Bürgern erworben hat. |
ANLEGEPLÄTZE FÜR DEN WASSERSPORT
An sich ist das nicht mehr so erstaunlich, wenn man weiß, was die Vereinigung alles tut. Seit der Gründung 1957, sind im friesischen Wasserland viele Anlagen zur Erholung auf dem Wasser eingerichtet worden. Dies geschah im wasserreichen Teil Frieslands das sich vom friesischen Teil des Lauwersmeer bis zur Grenze zu Overijssel und von Drachten bis Stavoren erstreckt. Am bekanntesten sind die vielen Anlegeplätze in diesem Gebiet. Große und kleine Anlegeplätze, mit oder ohne Spundwand bzw. Steg, oder mit einer Kombination dieser beiden. Hier kann man kostenlos anlegen, und was kostenlos ist, wird akzeptiert. Vor allem in dieser Zeit, in der für fast jeden Dienst bezahlt werden muß.
Man kann sagen, daß die Sonne umsonst aufgeht und scheint, daß der Wind noch nichts kostet und daß der Gebrauch der Marrekrite-Anlagen gebührenfrei ist. Die Anlegeplätze sind öffentliche Anlagen und somit für jedermann zugänglich. Zwar gibt es einige Verhaltensregeln, Verbote kommen darin jedoch nicht vor. Bei Verboten stehen den meisten Leuten nämlich die Haare zu Berge und weil "De Marrekrite" keine kennt, trägt dies zur allgemein Anerkennung bei.
Eine Einschränkung beim An1egen ist, daß ein Platz maximal drei Tage lang besetzt werden darf. Wie gesagt, geht es hier um öffentliche Anlagen und es kann nicht sein, daß eine bestimmte Gruppe 'Wassersportler' einen Liegeplatz mit dem dazugehörigen Gelände für Wochen oder bisweilen Monate besetzt. Zu der Einschränkung gehört nicht nur die Drei- Tage-Regel, sondern auch die Regel, daß man innerhalb der ersten fünf Tage nicht an den Platz zurückkehren darf. Wassersportler die lieber liegen als fahren, müssen sich einen neuen Liegeplatz in mindestens 500 Meter Abstand suchen.
Damit die Anlegeplätze sauber bleiben, stehen vielerorts Container für Haushaltsabfälle bereit. An verschiedenen Stellen sind auch spezielle Glascontainer aufgestellt, damit dieser Abfall gesondert gesammelt werden kann.
Keinesfalls darf chemischer Abfal1 (z.B. Batterien oder ähnliches) in den Containern deponiert werden. Die Vermischung von Haushaltsabfällen mit chemischem Abfall hat zur Folge, daß bei der Leerung der Container große Probleme entstehen. Die Deponiekosten solcher Container sind gigantisch und das ist schade ums Geld. Mit etwas gutem Willen von Seiten der Benutzer sollten die Kosten der Dienstleistungen, die an sich schon hoch genug sind, überschaubar bleiben.
Wegen der Benutzerfreundlichkeit werden die Gelände regelmäßig gemäht. Es brauchen keine englischen Rasen zu werden, allzu langes Gras bleibt aber lange Zeit naß und lädt nicht dazu ein, das Gelände zu benutzen. Hunde werden immer öfter an Bord mitgenommen. Wir bitten die Besitzer, den Hund beim Ausführen anzuleinen und das Haustier davon abzuhalten überall seine Geschäfte zu machen. Die Einrichtung der Liegeplätze und der hiermit verbundenen Abfallbeseitigung und dem Mähen, ist die Hauptaufgabe der Marrekrite.
Das soll nicht heißen, daß die Vereinigung für andere Wassersportler keine Aufgaben übernommen hätte. So sind zum Beispiel in den letzten Jahren verschiedene Kanurouten entstanden. Kanus sind an sich praktische Fahrzeuge, man kann sie nämlich über Hindernisse hinüberheben. Zur Vereinfachung des Transports sind sog. "Klúnplakken" in den Routen eingrichtet. "Klünen" geschieht nicht nur bei Schlittschuhtouren, von denen die "Elfstedentocht" wohl die bekannteste ist, sondern auch bei Kanutouren.
Vor ungefähr zehn Jahren sind an fünf Stellen in der Provinz Anlagen für Surfer erstellt worden. Manche funktionieren noch optimal, andere werden kaum noch benutzt, weil die Zahl der (benutzten) Surfbretter drastisch abgenommen hat.
Eine andere wichtige Aktivität ist das Ausbaggern der Fahrwege, die für das Freizeitvergnügen wichtig sind. Große Teile Frieslands weisen am Gewässerboden eine Torfschicht auf. Es ist oft die Rede von Bodensenkungen als Folge von sich setzenden Moorschichten durch Tiefentwässerung, in den Seen und Kanälen häuft der Schlamm sich jedoch immer wieder. Zur Erhaltung der Fahrmöglichkeiten und der Erreichbarkeit von Anlegeplätzen der Marrekrite ist regelmäßiges Ausbaggern jedoch unerläßlich.
Die Erholungskörperschaft unterstützt das Ausbaggern der Freizeit-Fahrwege die zu Kommunen oder Wasserbehörden gehören finanziell. Die provinziellen Fahrwege werden von der Provinz selbst instandgehalten.
Auch wenn das Geld für eine bestimmte Baggerarbeit oft längst zur Verfügung steht, kann häufig erst viel später mit dem Naßbagger, dem Saugbagger oder Schwimmkran begonnen werden. Vor allem die Deponie des ausgebaggerten Schlamms ist oft ein Problem. Wie sauber, oder besser wie verunreinigt dieser ist, bildet hierbei die zentrale Frage. Die aktuellen Umwelt-Verordnungen können zu erheblichen Verzögerungen führen. Trotzdem findet man in den meisten Fällen eine Lösung und der Fahrweg kann schließlich wieder auf die richtige Tiefe gebracht werden.
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BRÜCKEN- UND SCHLEUSENBEDIENUNG
Ein Thema das nicht direkt mit der Marrekrite assoziiert wird, ist die Abstimmung der Bedienungszeiten der Brücken und Schleusen in Friesland. Die Erholungsvereinigung selber hat keine Brücken, koordiniert jedoch die Bedienungszeiten zwischen den Brücken- und Schleusenwärtern der Provinz Friesland, den diverse Kommunen, den obersten Straßen- und Wasserbaubehörden und der Niederländischen Bahn. 1996 trat eine einheitliche Regelung in Kraft, wobei die Brücken und Schleusen in den Zeiten von:
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INFORMATION
Neben den oben beschriebenen Aktivitäten gibt die Marrekrite auch Informationsbroschüren für die erholungssuchenden Skipper heraus. In großem Rahmen werden niederländisch- und deutschsprachige Broschüren verbreitet. Man kann sie sich abholen bei Vermietungsbetrieben, Jachthäfen und dem VVV.
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VERHALTENSREGELUNGEN AN
MARREKRITE-ANLEGERN
* Die Marrekrite-Anlegeplätze sind mit einem blauen Erkennungsschild mit weißem Boot und bei Spundwänden mit weißen Duckdalben gekennzeichnet. * Das Anlegen ist für höchstens drei Tage erlaubt. * Bei vielen Anlegeplätzen finden Sie Abfall- und Glascontainer vor. Bitte keine chemischen Abfälle einwerfen! Man versteht unter chemischem Abfall Batterien, Farbreste, Farbreinigungsmittel/Terpentin, leere Akkus, Kühlschränke usw.. * Keine Abfälle herumliegen lassen. * Um Schmutz und Ärger vorzubeugen: Hunde an die Leine! * Die Haustiere nicht zwischen dem Vieh des benachbarten Bauern herumrennen lassen! * Das umliegende Land bitte nicht betreten und anderer Leute Eigentum bitte in Ruhe lassen. * Zelten ist nur dort erlaubt, wo dies eigens angegeben ist. Dort gelten folgende Beschränkungen: Nur von 17.00 bis 10.00 und höchstens drei Zelte pro Platz. An allen übrigen Anlegeplätzen dürfen absolut keine Zelte aufgestellt werden.. * Bitte den Anlegeplatz nicht mit Vollgas verlassen. Das von der Schraube aufgewühlte Wasser verursacht Senkungen und abbröckelnde Böschungen. * Seien Sie friedfertig und machen Sie bitte keinen Lärm, der trägt nämlich weit über Wasser. * Grillen Sie an einem geeigneten Ort und natürlich nicht auf einem Steg. * Benutzen Sie bitte den von Ihnen mitgebrachten Grill. * Nicht zu schnell an festgemachtsn Booten vorbei fahren. Die Heckwellen können Schäden verursachen, auch an nicht befestigten Ufern. * Nie im Schilf vor Anker gehen! * Benehmen Sie sich wie ein guter Gast, dann kann niemand Anstoß an Ihnen nehmen. |
© 1997 KY - D. Kaldenhoven / Schoenmaker MultyMedia · 1468